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Vinted in Österreich: Was das Finanzamt erfährt und was anders ist als in Deutschland

Verkaufst du von Österreich aus auf Vinted, erfährt das Finanzamt Österreich von deinen Verkäufen, sobald du in einem Kalenderjahr 30 Verkäufe abschließt oder mehr als 2.000 € gutgeschrieben bekommst. Grundlage ist das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), mit dem Österreich die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt hat. Die Grenzen sind dieselben wie in Deutschland; anders sind Behörde, Kennnummer, der Wortlaut der Meldegrenze und das Einkommensteuerrecht. Für getragene Kleidung aus dem eigenen Schrank folgt daraus in der Regel keine Steuer.

Die Meldegrenzen: 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro

§ 5 Abs. 4 Z 4 DPMG stellt Anbieter von der Meldung frei, für die die Plattform im Meldezeitraum „weniger als 30 relevante Tätigkeiten … ermöglicht hat und der Gesamtbetrag der gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütung 2 000 Euro nicht übersteigt“. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein, damit du nicht gemeldet wirst. Umgekehrt genügt eine der beiden Grenzen: der 30. Verkauf oder eine Summe über 2.000 €.

Was dabei zählt:

  • Geschäftsabschlüsse, nicht Artikel. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt in seinem Frage-Antwort-Katalog zum DPMG (Punkt 3.1.1) klar, dass sich die Zahl der relevanten Tätigkeiten „nicht nach der Anzahl der verkauften Waren, sondern nach der Anzahl der Geschäftsabschlüsse“ richtet. Ein Paket mit fünf Teilen an eine Käuferin ist ein Verkauf.
  • Je Plattform, je Kalenderjahr. Meldezeitraum ist das Kalenderjahr (§ 6 Z 6 DPMG). Vinted zählt nur, was über Vinted läuft; willhaben oder eBay zählen jeweils für sich.
  • Vergütung ist der Betrag nach Abzug der Plattformgebühren. Nach § 3 Abs. 3 DPMG ist Vergütung jedes Entgelt „abzüglich aller vom meldenden Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern“. Bei Vinted zahlt die Käuferseite die Käuferschutz-Gebühr (ab 05.10.2026 „Vinted-Gebühr“) und den Versand direkt an die Plattform; dir wird der Artikelpreis gutgeschrieben. Stornierungen und Retouren korrigiert die Plattform in ihrer Meldung (BMF-FAQ, Punkt 1.1.7). Wie Vinted im Einzelnen rechnet, veröffentlicht das Unternehmen nicht.
  • „Nicht übersteigt“ statt „weniger als“. Der österreichische Wortlaut lässt genau 2.000,00 € noch frei; erst ein Cent darüber löst die Meldung aus. Das deutsche PStTG spricht von „weniger als 2 000 Euro“, dort reicht das Erreichen der Summe.

Wo du im laufenden Jahr stehst, zeigt dir der kostenlose Meldegrenzen-Check: Anzahl und Summe eingeben, Ergebnis lesen. Er rechnet mit dem deutschen Wortlaut (2.000 € erreicht); der österreichische lässt genau 2.000,00 € noch frei.

Was Vinted an das Finanzamt Österreich meldet

Meldende Plattformbetreiber übermitteln ihre Meldung nach § 14 Abs. 1 DPMG an das Finanzamt Österreich, und zwar „bis spätestens 31. Jänner eines Kalenderjahres für den vorangegangenen Meldezeitraum“ (§ 14 Abs. 3 DPMG). Für Privatpersonen enthält die Meldung nach § 13 Abs. 1 DPMG Vor- und Nachname, Hauptanschrift, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum, dazu die Kennung des Kontos, auf das ausgezahlt wird, je Quartal die gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung und die Zahl der Verkäufe sowie die einbehaltenen Gebühren. Nach § 15 Abs. 2 DPMG muss die Plattform dir vor jeder Meldung mitteilen, welche Daten sie über dich übermittelt; Vinted schreibt in seiner Hilfe, du erhältst „eine Kopie der übermittelten Infos“.

Vinted (Vinted UAB, Litauen) meldet nach den DAC7-Regeln seines Sitzstaats. An das Finanzamt Österreich gelangen die Daten österreichischer Anbieter anschließend über den automatischen Informationsaustausch der EU-Steuerverwaltungen; Grundlage sind die Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung von DAC7 und in Österreich das DPMG und das EU-Amtshilfegesetz.

Welche Nummer Vinted von dir verlangt

Erreichst du eine der Grenzen, meldet sich Vinted laut eigener Hilfe „bis zum Ende des Jahres“ bei dir und bittet um ein DAC7-Formular. Für Österreich nennt Vinted als Steueridentifikationsnummer die Steuernummer, neunstellig im Format „01 234/5678“, und als zuständige Behörde das Bundesministerium für Finanzen. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt; wer schon eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, findet sie auf dem Bescheid oder in FinanzOnline. Sie ist nicht die Sozialversicherungsnummer. Wer noch keine Steuernummer hat, kann sie beim Finanzamt beantragen; das allein bedeutet weder ein Gewerbe noch eine Steuerpflicht.

Wenn du das Formular nicht ausfüllst

§ 20 DPMG schreibt der Plattform vor, wie sie fehlende Angaben durchsetzt: zwei schriftliche Mahnungen im Abstand von mindestens sieben Tagen; bleibt auch die zweite ohne Antwort, darf die Plattform 60 Tage später dein Konto schließen oder „die Zahlung der Vergütung an den Anbieter einzubehalten, solange der Anbieter die verlangten Informationen nicht vorlegt“. Vinted beschreibt genau das: Wer das Formular nicht einreicht, kann nach Ablauf dieser Fristen nicht mehr verkaufen oder auf den Geldbeutel zugreifen, bekommt den Zugang laut Vinted aber zurück, sobald das Formular nachgereicht ist.

Gemeldet heißt nicht steuerpflichtig

Das DPMG regelt nur den Datenfluss. § 28 Abs. 2 DPMG sagt es ausdrücklich: „Die Meldung des Plattformbetreibers hat keine Auswirkung auf das Abgabenverfahren des Anbieters.“ Das Finanzamt bekommt Zahlen und kann sie mit deiner Erklärung abgleichen; ob Steuer anfällt, entscheidet das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988). Vinted schreibt in seiner Hilfe, der Verkauf von Alltagsgegenständen wie Kleidung und Spielzeug werde nicht besteuert, und es falle keine Steuer an, wenn du einen Artikel schon ein Jahr oder länger besitzt. Das ist eine Orientierung der Plattform, kein Bescheid.

Unterschiede zu Deutschland auf einen Blick

ÖsterreichDeutschland
GesetzDigitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), BGBl. I Nr. 108/2022Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Empfänger der MeldungFinanzamt Österreich (§ 14 Abs. 1 DPMG)Bundeszentralamt für Steuern, Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden
Meldung, wenn im Kalenderjahr30 Verkäufe oder mehr oder Vergütung über 2.000 € (§ 5 Abs. 4 Z 4 DPMG)30 Verkäufe oder mehr oder Vergütung ab 2.000 € (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG)
Kennnummer im DAC7-FormularSteuernummer des Finanzamts, 9 ZiffernSteuer-Identifikationsnummer, 11 Ziffern
Meldefrist der Plattform31. Jänner des Folgejahres (§ 14 Abs. 3 DPMG)31. Januar des Folgejahres (§ 13 PStTG)
Private Verkäufe innerhalb eines Jahres nach KaufSpekulationsgeschäft, § 31 EStG 1988, Freigrenze 440 €Privates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG, Freigrenze 1.000 €
Ausnahme für Gegenstände des täglichen Gebrauchsim Gesetz nicht ausdrücklich genanntausdrücklich in § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Die Meldegrenzen stammen aus der EU-Richtlinie und sind in beiden Ländern gleich; unterschiedlich ist, was danach kommt. Den deutschen Ablauf beschreibt der Ratgeber Vinted und Steuern: 30 Verkäufe, 2.000 Euro, Finanzamt.

Einkommensteuer in Österreich: die Grundzüge

Die folgenden Punkte ordnen ein, nach welchen Regeln das Finanzamt Österreich private Verkäufe betrachtet. Sie ersetzen keine Prüfung deines Falls.

Spekulationsfrist und Freigrenze von 440 Euro

Nach § 31 Abs. 1 EStG 1988 sind Spekulationsgeschäfte „Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens“, bei denen „der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt“. Was du länger als ein Jahr besessen hast, fällt nicht darunter. Für Verkäufe innerhalb des Jahres zählt der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungs- plus Werbungskosten (Abs. 2). Ergibt sich ein Plus, bleiben die Einkünfte „steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen“ (Abs. 3).

Das ist eine Freigrenze: Liegt der Überschuss über 440 €, ist er insgesamt steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Verluste aus Spekulationsgeschäften kannst du nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnen (Abs. 4). Eine ausdrückliche Ausnahme für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wie sie das deutsche Recht kennt, steht nicht in § 31 EStG 1988; bei Gebrauchtkleidung scheitert eine Steuerpflicht in der Praxis meist schon am fehlenden Gewinn oder an der Jahresfrist.

Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro

Bist du angestellt und hast neben dem Lohn „andere Einkünfte“, wirst du erst veranlagt, wenn deren Gesamtbetrag 730 € übersteigt (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988); bei der Veranlagung wird von den nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 € abgezogen, der sich um den Betrag verringert, um den diese Einkünfte 730 € übersteigen, und bei 1.460 € aufgebraucht ist (§ 39 Abs. 5 EStG 1988, seit 2024 dort statt in § 41 Abs. 3). Der Freibetrag greift nur, wenn überhaupt steuerbare Einkünfte vorliegen; die 30 Verkäufe oder 2.000 € des DPMG sagen darüber nichts.

Privatverkauf, Liebhaberei oder Gewerbebetrieb

Wer den eigenen Schrank leert, verkauft Privatvermögen; das ist weder Gewerbe noch Liebhaberei im steuerlichen Sinn. „Liebhaberei“ meint in Österreich eine Tätigkeit, die auf Dauer keinen Gesamtgewinn erwarten lässt (Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993); ihre Verluste zählen steuerlich nicht, gelegentliche Gewinne aber auch nicht. Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen nach § 23 Z 1 EStG 1988 vor bei einer „selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt“. Indizien sind der Einkauf von Ware zum Weiterverkauf, hohe Stückzahlen über längere Zeit, Neuware oder viele gleichartige Artikel und ein händlerähnlicher Auftritt. Eine feste Verkaufszahl gibt es nicht.

Gewerberechtlich gilt eine Tätigkeit als gewerbsmäßig, „wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen“ (§ 1 Abs. 2 GewO 1994); auch eine einmalige Handlung kann zählen, wenn Wiederholungsabsicht erkennbar ist (Abs. 4). Wer gewerblich handelt, hat mit Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung der Selbständigen, einem Pro-Konto bei Vinted, sofern Vinted es in Österreich anbietet (die Hilfeseite zur Registrierung nennt Österreich am 23.09.2026 nicht), und Umsatzsteuerfragen zu tun; die Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 gilt seit 2025 bis 55.000 € Jahresumsatz. Ob deine Verkäufe noch privat sind, ist Einzelfallarbeit für eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

Vinted Pay ab 05.10.2026

Zum 05.10.2026 treten neue Vinted-Nutzungsbedingungen in Kraft; der Geldbeutel wechselt vom Zahlungsdienstleister Mangopay zu Vinted Pay, Pro-Verkäufer sind davon nach Berichten des Händlerbunds zunächst ausgenommen. Die Käuferschutz-Gebühr heißt dann „Vinted-Gebühr“, ohne dass sich laut Vinted Höhe oder Zahler ändern. Neu ist ein Namensabgleich: Der Name auf deinem Bankkonto muss zum Namen im Geldbeutel passen, sonst kann die Auszahlung stocken. Für die DPMG-Meldung ändert sich nichts; die Vergütung ist weiterhin der dir gutgeschriebene Artikelpreis. Ob mit dem Wechsel weitere Gebühren für Verkäufer kommen, stand am 23.09.2026 nicht fest.

Was du aufbewahren solltest

Kommt eine Rückfrage vom Finanzamt, hilft eine Aufstellung mehr als jede Erinnerung. Sinnvoll sind

  • eine Liste aller Verkäufe je Kalenderjahr mit Datum, Artikel, Verkaufspreis und Gutschrift,
  • wo vorhanden Kaufbelege oder eine Notiz zu Anschaffungsdatum und -preis, weil daran Jahresfrist und Überschuss hängen,
  • Nachweise über Rücksendungen und Stornierungen,
  • die Mitteilung von Vinted, welche Daten gemeldet wurden.

Eine Tabelle reicht. Das Werkzeug Schrankpilot stellt dir die Aufstellung deiner eigenen Verkäufe im Browser zusammen und zählt mit, wie viele Verkäufe und welche Summe im Kalenderjahr bisher zusammengekommen sind; es läuft auch auf vinted.at. Was dir vom Verkaufspreis bleibt und wie sich die Käufergebühren auf den Gesamtpreis auswirken, erklären die Ratgeber Vinted Gebühren und Vinted Gewinn berechnen.

Häufige Fragen

Meldet Vinted in Österreich ab 30 Verkäufen oder ab 2.000 Euro?

Sobald du im Kalenderjahr auf derselben Plattform den 30. Verkauf abschließt oder mehr als 2.000 € gutgeschrieben bekommst. Wer 32 Teile für zusammen 300 € verkauft, wird gemeldet; wer 12 Teile für 2.400 € verkauft, ebenfalls.

An welche Behörde geht die Meldung in Österreich?

An das Finanzamt Österreich (§ 14 Abs. 1 DPMG), bis zum 31. Jänner des Folgejahres. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig; die Meldegrenzen sind in beiden Ländern gleich.

Welche Steuernummer will Vinted von mir?

Für Österreich die neunstellige Steuernummer des Finanzamts (Format „01 234/5678“), weder die Sozialversicherungsnummer noch eine deutsche Steuer-ID. Du findest sie auf einem Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagungsbescheid oder in FinanzOnline. Die Angabe bedeutet nicht, dass du ein Gewerbe hast.

Muss ich Steuern zahlen, wenn Vinted mich meldet?

Nicht automatisch. § 28 Abs. 2 DPMG stellt klar, dass die Meldung keine Auswirkung auf dein Abgabenverfahren hat. Steuer kann anfallen, wenn du gewerblich handelst oder wenn du Gegenstände innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit einem Überschuss von insgesamt mehr als 440 € im Jahr verkaufst (§ 31 EStG 1988). Bei getragener Kleidung aus dem eigenen Schrank trifft meist beides nicht zu.

Gilt in Österreich auch die 1.000-Euro-Freigrenze aus Deutschland?

Nein. Die 1.000 € stehen in § 23 EStG (Deutschland). In Österreich gilt für Spekulationsgeschäfte die Freigrenze von 440 € (§ 31 Abs. 3 EStG 1988); für Arbeitnehmer kommt der Veranlagungsfreibetrag bis 730 € (§ 39 Abs. 5 EStG 1988) hinzu. Beide Beträge haben mit den 30 Verkäufen oder 2.000 € des DPMG nichts zu tun.

Zählt ein Paket mit mehreren Artikeln als ein Verkauf?

Ja. Laut BMF-Frage-Antwort-Katalog zum DPMG (Punkt 3.1.1) zählt die Anzahl der Geschäftsabschlüsse, nicht die Zahl der verkauften Waren.

Quellen

  • Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), BGBl. I Nr. 108/2022, §§ 3, 5, 6, 13, 14, 15, 20, 28; Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung von DAC7 und EU-Amtshilfegesetz (Eingang der Daten in Österreich); ris.bka.gv.at, Gesetzesnummer 20011970 – abgerufen 23.09.2026
  • BMF, „Häufig gestellte Fragen zum Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz“, GZ 2024-0.523.504 vom 25.07.2024, Punkte 1.1.7, 1.1.8, 3.1.1; findok.bmf.gv.at – abgerufen 23.09.2026
  • Vinted-Hilfe 1149 „DAC7: Was du wissen solltest“ und 1150 „Infos zum Ausfüllen eines DAC7-Formulars“ (Abschnitt Österreich), vinted.at/dac7 – abgerufen 23.09.2026
  • § 23, § 31, § 39 Abs. 5, § 41 Abs. 1 EStG 1988, ris.bka.gv.at, Gesetzesnummer 10004570 – abgerufen 23.09.2026
  • Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993, ris.bka.gv.at, Gesetzesnummer 10004804; WKO, „Liebhaberei im Steuerrecht“ – abgerufen 23.09.2026
  • § 1 Abs. 2 und 4 GewO 1994, ris.bka.gv.at, Gesetzesnummer 10007517 – abgerufen 23.09.2026
  • Unternehmensserviceportal, „Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)“, usp.gv.at – abgerufen 23.09.2026
  • § 4 Abs. 5 Nr. 4, § 13 PStTG; § 23 EStG (Deutschland), gesetze-im-internet.de – abgerufen 23.09.2026
  • Vinted-Nutzungsbedingungen mit Wirkung 05.10.2026, vinted.at/terms-and-conditions; Berichte valueaddedresource.net (05.09.2026, aktualisiert 17.09.2026), ohn.haendlerbund.de, onlinemarktplatz.de (08.09.2026) – abgerufen 23.09.2026

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Dieser Ratgeber bezieht sich auf die Rechtslage in Österreich am 23.09.2026; Angaben zu Deutschland dienen nur dem Vergleich. Gesetze und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Werkzeuge auf dieser Website rechnen ausschließlich mit deinen eigenen Angaben und bewerten keine Verkäufe als steuerfrei oder steuerpflichtig. Dieser Ratgeber ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zur Vinted UAB.