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Vinted hat dich gemeldet: Was die DAC7-Meldung ans Finanzamt bedeutet

Die Nachricht kommt im Januar: Vinted teilt dir mit, welche Daten über dich an die Steuerbehörden gegangen sind. Manchmal folgt Monate später ein Brief vom Finanzamt mit Fragen zu Internetverkäufen. Beides ist zunächst Verwaltung, eine Kontrollmitteilung, kein Steuerbescheid. Was Vinted genau meldet, auf welchem Weg und in welchem Zeitplan die Daten beim Finanzamt landen, wie du die Kopie prüfst, was ein Schreiben vom Finanzamt bedeuten kann und welche Unterlagen dabei helfen, steht unten mit Quellen. Was in deinem Fall daraus folgt, beurteilt eine Steuerberatung, ein Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt selbst.

Was Vinted meldet

Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC7, die Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt hat. Gemeldet wird, wer auf derselben Plattform im Kalenderjahr 30 oder mehr Verkäufe abschließt oder 2.000 € oder mehr gutgeschrieben bekommt; freigestellt ist nur, wer beide Grenzen unterschreitet (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG, Stand 29.09.2026). Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Beide Grenzen müssen kumulativ unterschritten sein.“ Vinted (Vinted UAB) meldet an die Steuerbehörde seines Sitzstaats Litauen; die Daten deutscher Verkäufer erreichen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über den automatischen Austausch zwischen den Steuerverwaltungen. Die Pflichten sind in allen EU-Staaten gleich, hier zitiert nach dem deutschen PStTG.

Der Inhalt der Meldung steht in § 14 Abs. 2 PStTG. Für eine Privatperson sind das: Vor- und Nachname, Anschrift des Wohnsitzes, Steuer-Identifikationsnummer (oder, falls keine vorhanden ist, der Geburtsort), Geburtsdatum, sofern vorhanden die Kennung des Finanzkontos (in der Regel die IBAN) und, falls er abweicht, der Name des Kontoinhabers, der Staat der steuerlichen Ansässigkeit, und je Quartal drei Zahlen: die gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung, die einbehaltenen Gebühren und die Anzahl der Verkäufe, für die eine Vergütung floss. Nicht gemeldet wird, was du verkauft hast; Artikel, Kategorien, Fotos oder Käufer stehen nicht in der Meldung. Die Vergütung ist der Betrag, der dir nach Abzug von Gebühren zufließt (§ 5 Abs. 2 PStTG; BMF-Schreiben vom 02.02.2023, Rn. 1.12); Versand und Käuferschutz zahlt der Käufer an Vinted. Stornierung, Widerruf, Rücktritt und Minderung muss die Plattform berücksichtigen, sobald sie davon weiß, und eine abgegebene Meldung gegebenenfalls korrigieren (Rn. 1.16). Gezählt werden Rechtsgeschäftsabschlüsse, nicht Artikel (Rn. 1.5).

Der Weg der Daten und der Zeitplan

Zwischen deinem 30. Verkauf und einem möglichen Brief vom Finanzamt liegen mehrere Schritte, und es kann mehr als ein Jahr dauern. So sieht der Ablauf für das Verkaufsjahr 2026 aus:

Tabelle seitlich wischen

WannWas passiertGrundlage
Im Laufe des Jahres, spätestens 31.12.2026Vinted stellt fest, dass du eine Meldegrenze erreicht hast, und bittet dich um das DAC7-Formular mit deiner Steuer-ID; laut Vinted „bis zum Ende des Jahres“, das Formular ist „normalerweise Anfang Januar“ einzureichen§§ 17, 20 Abs. 1 PStTG (Sorgfaltspflichten bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums); Vinted-Hilfe 1149, vinted.de/dac7
Bis 31.01.2027Vinted übermittelt die Meldung für 2026 an die litauische Steuerbehörde; laut Vinted „im Januar des folgenden Jahres“§ 13 Abs. 1 PStTG; für Vinted gilt die litauische Umsetzung derselben EU-Richtlinie; Vinted-Hilfe 1308
Bis 31.01.2027Du erhältst die Kopie der über dich gemeldeten Informationen§ 22 Abs. 2 PStTG; Vinted: „Du erhältst eine Kopie der übermittelten Infos“
Nach der MeldungAutomatischer Austausch zwischen der litauischen Steuerbehörde und dem BZSt; die Richtlinie sieht dafür eine Frist nach Ablauf des Meldejahres vorArt. 8ac Richtlinie 2011/16/EU (DAC7)
DanachDas BZSt gibt die Daten als Kontrollmitteilungen an die Landesfinanzbehörden, also an dein Finanzamt§ 22 Abs. 1 PStTG („zur Weiterleitung an die zuständigen Behörden“); BZSt-FAQ DAC7
OffenDas Finanzamt wertet die Kontrollmitteilung bei der Veranlagung aus; ob und wann es nachfragt, entscheidet es selbst§ 88 Abs. 2 AO

Einen automatischen Brief enthält der Zeitplan nicht. Das Gesetz sieht keine Benachrichtigung über den Eingang einer Kontrollmitteilung vor. Sie wird mit deiner Steuererklärung abgeglichen, falls du eine abgibst; Art und Umfang weiterer Ermittlungen bestimmt das Finanzamt „nach den Umständen des Einzelfalls“ (§ 88 Abs. 2 AO).

Die Kopie prüfen

Die Kopie ist das erste Dokument, das du in die Hand bekommst, und das einzige, mit dem du die gemeldeten Zahlen mit deinen eigenen vergleichen kannst. Das BZSt schreibt in seinen FAQ: Der Anbieter „muss die Daten überprüfen und bei falschen oder unvollständigen Daten eine Rückmeldung an den Plattformbetreiber geben“; „Änderungen können nur von dem Plattformbetreiber veranlasst werden“. Das Finanzamt kann die Meldung nicht für dich ändern, und du kannst sie nicht selbst korrigieren.

Vergleiche deshalb je Quartal die Anzahl der Verkäufe und die Summe der Gutschriften mit deiner eigenen Aufstellung. Typische Abweichungen entstehen durch stornierte oder erstattete Verkäufe, die in deiner Verkaufsliste noch stehen, aber keine Vergütung waren, und durch Verkäufe rund um den Jahreswechsel: Gemeldet wird die Vergütung in dem Quartal, in dem sie „gezahlt oder gutgeschrieben“ wurde (§ 14 Abs. 2 Nr. 10 PStTG); für die Zuordnung zum Meldejahr stellt das Bundesfinanzministerium auf die Erbringung der Tätigkeit oder die Zahlung beziehungsweise Gutschrift ab und, wenn der Plattform dieser Zeitpunkt nicht bekannt ist, auf den Abschluss des Rechtsgeschäfts (BMF-Schreiben, Rn. 2.1). Stimmt etwas nicht, meldest du es Vinted mit Belegen; die Plattform ist nach § 13 Abs. 1 S. 2 PStTG verpflichtet, unrichtige Meldungen unverzüglich zu korrigieren. Wo du den Status deiner Meldung im Vinted-Konto siehst, erklärt der Ratgeber Vinted fragt nach der Steuer-ID.

Gemeldet heißt nicht steuerpflichtig

Der wichtigste Satz zu DAC7 steht im BMF-Schreiben vom 02.02.2023 gleich am Anfang: Das PStTG „beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es berührt die übrigen Steuergesetze nicht.“ Das BZSt formuliert es für Anbieter so: „Sie erhalten nicht automatisch eine höhere Steuerfestsetzung basierend auf den Informationen, die das BZSt von Ihnen erhält.“ Und Vinted schreibt in seiner Hilfe, dass das Übermitteln der Daten „nicht gleichzeitig“ heißt, „dass du auf deine Vinted-Verkäufe Steuern zahlen musst“.

Ob Steuer anfällt, richtet sich allein nach dem Einkommensteuergesetz. Für private Verkäufe kommt höchstens ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG in Betracht: Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung, kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, Gesamtgewinn des Jahres ab 1.000 €. Getragene Alltagskleidung ist als Gegenstand des täglichen Gebrauchs in der Regel ausgenommen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG; BFH, Urteil vom 27.01.2026, IX R 4/25). Wer gewerblich handelt, versteuert Gewinne nach § 15 EStG unabhängig davon. Die Einzelheiten und die Frage, was wo in die Steuererklärung gehört, stehen im Ratgeber Vinted-Verkäufe in der Steuererklärung angeben.

Wenn ein Brief vom Finanzamt kommt

Kommt nach einer Kontrollmitteilung Post, kennt die Abgabenordnung dafür vor allem drei Instrumente. Keines davon ist ein Steuerbescheid; alle drei dienen der Aufklärung des Sachverhalts.

Ein Auskunftsersuchen oder Fragebogen zu Internetverkäufen. Das Finanzamt fragt nach Zeitraum, Art der Gegenstände, Herkunft (eigener Besitz oder zugekauft), Erlösen und Anschaffungskosten. Rechtsgrundlage sind § 93 Abs. 1 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten) und § 90 Abs. 1 AO (Mitwirkungspflicht): Beteiligte haben die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die ihnen bekannten Beweismittel anzugeben.

Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Zur Abgabe ist auch verpflichtet, „wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird“ (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO), unabhängig davon, ob sonst eine Pflicht bestünde. Was in die Erklärung gehört, richtet sich nach dem Einzelfall; das Ergebnis kann auch sein, dass keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Verkäufen zu erklären sind.

Ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das ist der Vordruck, mit dem das Finanzamt bei einer Betriebseröffnung die steuerlichen Verhältnisse abfragt (§ 138 Abs. 1b AO). Schickt es ihn nach einer Kontrollmitteilung, hält es eine gewerbliche Tätigkeit für möglich. Ob sie vorliegt, bleibt eine Einzelfallfrage, die in eine Steuerberatung gehört.

Was die Abgabenordnung zu Fristen und Folgen sagt: Fristen, die das Finanzamt setzt, kann es auf Antrag verlängern; nach Fristablauf ist das nur noch unter engeren Voraussetzungen möglich (§ 109 Abs. 1 AO). Bleibt ein Auskunftsersuchen unbeantwortet, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, „insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft […] verweigert“ (§ 162 Abs. 2 S. 1 AO). Wer eine angeforderte Steuererklärung nicht oder verspätet abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen; er kann festgesetzt werden und ist es 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres grundsätzlich zwingend, mit Ausnahmen etwa bei einer Steuer von null (§ 152 Abs. 1 bis 3 AO). Wie du in deinem Fall antwortest und was du dazu erklärst, ist Beratung im Einzelfall; dafür sind eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein (für Arbeitnehmer) oder die Sachbearbeitung im Finanzamt zuständig, die du auch anrufen kannst.

Prüfe außerdem, ob das Schreiben echt ist. Finanzämter schreiben in der Regel per Post oder in dein ELSTER-Postfach, nennen Steuernummer und Sachbearbeitung und fordern nicht per E-Mail-Link zur Zahlung oder zur Eingabe von Kontodaten auf. Bei Zweifeln rufst du das Finanzamt unter der auf seiner Website genannten Nummer an, nicht unter der Nummer im Schreiben.

Welche Unterlagen helfen

Mit einer Aufstellung deiner Verkäufe hast du für jedes der drei Schreiben die Zahlen zur Hand. Bewährt haben sich fünf Dinge:

  • die Kopie der DAC7-Meldung,
  • eine Liste aller Verkäufe des Jahres mit Datum, Artikel, Verkaufspreis und Gutschrift, möglichst mit Quartalssummen, damit sie sich mit der Meldung vergleichen lässt,
  • Kaufbelege oder eine Notiz zu Anschaffungsjahr und -preis, die zeigt, ob die Jahresfrist des § 23 EStG abgelaufen war,
  • Nachweise zu Stornierungen und Erstattungen,
  • Belege für Kosten, die du getragen hast, etwa Porto oder eine gekaufte Push-Funktion.

Was davon wie lange aufgehoben werden sollte, steht im Ratgeber Vinted-Verkäufe dokumentieren.

Die Browser-Erweiterung Schrankpilot liest die Verkäufe aus deinem eigenen Vinted-Konto und zählt Anzahl und Summe im Kalenderjahr mit; der Meldegrenzen-Check zeigt denselben Stand für Zahlen, die du selbst eingibst. Mit Pro geht die Aufstellung als CSV heraus, mit Einkaufspreisen, Gewinn je Verkauf und einer Statusspalte für Stornos und Erstattungen. Das ist eine Zusammenstellung deiner Daten, keine Bewertung, ob etwas steuerpflichtig ist, und kein Ersatz für Belege.

Wenn du das DAC7-Formular nicht ausgefüllt hast

Ohne deine Angaben kann Vinted die Meldung nicht vollständig abgeben. Erhebt die Plattform die Steuer-ID trotz zweier Erinnerungen nicht, muss sie dein Konto einschränken, frühestens 60 und spätestens 180 Tage nach der ersten Aufforderung (§ 23 PStTG; für die Vinted UAB gilt die litauische Umsetzung derselben Richtlinie). Vinted schreibt, dass du dann nicht mehr verkaufen und nicht auf deinen Geldbeutel zugreifen kannst, bis du das Formular nachreichst. Die Meldung fällt dadurch nicht weg; sie erfolgt, sobald die Angaben vorliegen. Was Vinted abfragt, erklärt der Ratgeber Vinted fragt nach der Steuer-ID.

Wohnst du in Österreich, erreichen die Daten über den EU-Austausch das Finanzamt Österreich nach dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz; die Grundzüge stehen im Ratgeber Vinted und das Finanzamt Österreich.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob Vinted mich gemeldet hat?

Hast du eine Meldegrenze erreicht, fordert Vinted dich laut Hilfe bis zum Jahresende zum DAC7-Formular auf; bis zum 31. Januar des Folgejahres erhältst du die Kopie der gemeldeten Daten (§ 22 Abs. 2 PStTG). Den Stand deiner Meldung zeigt Vinted im Steuerbereich deines Kontos unter „deinen Status überprüfen“ (Hilfe 1308). Bekommst du weder Aufforderung noch Kopie, spricht das nach Vinteds Beschreibung des Ablaufs dafür, dass du für dieses Jahr nicht gemeldet wurdest; sicher weißt du es über den Status im Konto.

Bekomme ich nach der Meldung automatisch einen Brief vom Finanzamt?

Nein. Die Meldung wird als Kontrollmitteilung in deiner Akte abgelegt und mit deiner Steuererklärung abgeglichen. Post kommt, wenn das Finanzamt etwas klären will, zum Beispiel als Auskunftsersuchen nach § 93 AO oder als Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 149 Abs. 1 S. 2 AO.

Muss ich Steuern zahlen, weil Vinted mich gemeldet hat?

Nicht wegen der Meldung. Das PStTG ist Verfahrensrecht; ob Steuer anfällt, richtet sich nach § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) oder § 15 EStG (Gewerbebetrieb). Getragene Alltagskleidung aus dem eigenen Schrank ist in der Regel kein Fall für § 23 EStG. Ob das auf deine Verkäufe zutrifft, klärt eine Steuerberatung, ein Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt.

Was mache ich, wenn die gemeldeten Zahlen nicht stimmen?

Wende dich mit Belegen an Vinted. Nur die Plattform kann die Meldung korrigieren, und sie ist dazu verpflichtet (§ 13 Abs. 1 S. 2 PStTG); das BZSt und das Finanzamt ändern Plattformmeldungen nicht. Bewahre deine eigene Aufstellung auf, damit du Abweichungen gegenüber dem Finanzamt erklären kannst.

Sieht das Finanzamt, was ich verkauft habe?

Nein. Gemeldet werden nach § 14 Abs. 2 PStTG deine Identitätsdaten, die Kontokennung und je Quartal Anzahl der Verkäufe, Vergütung und Gebühren. Artikel, Kategorien oder Käufer sind nicht Teil der Meldung. Was hinter den Zahlen steckt, erklärst du bei Rückfragen selbst.

Werde ich nicht gemeldet, wenn ich unter 30 Verkäufen bleibe?

Die Meldung entfällt nur, wenn du im Kalenderjahr auf derselben Plattform sowohl unter 30 Verkäufen als auch unter 2.000 € bleibst (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Mit der Frage, ob Steuer anfällt, hat das nichts zu tun: Auch nicht gemeldete Verkäufe können steuerpflichtig sein, und gemeldete sind es nicht automatisch.

Quellen

  • § 4 Abs. 5 Nr. 4, § 5 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 2, § 17, § 20 Abs. 1, § 22, § 23 PStTG, gesetze-im-internet.de/psttg – abgerufen 29.09.2026
  • BMF-Schreiben vom 02.02.2023, „Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz“, IV B 6 - S 1316/21/10019 :025, Abschnitt „Allgemeines“ und Rn. 1.4, 1.5, 1.12, 1.16, 2.1, bundesfinanzministerium.de – abgerufen 29.09.2026
  • BZSt, „Häufig gestellte Fragen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber“ (Anbieter), bzst.de – abgerufen 29.09.2026
  • Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7), Art. 8ac (automatischer Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen), eur-lex.europa.eu – Fundstelle, am 29.09.2026 nicht im Volltext abgerufen
  • § 88 Abs. 2, § 90 Abs. 1, § 93 Abs. 1, § 109 Abs. 1, § 138 Abs. 1b, § 149 Abs. 1, § 152 Abs. 1 bis 3, § 162 Abs. 1 und 2 AO, gesetze-im-internet.de/ao_1977 – abgerufen 29.09.2026
  • § 15 Abs. 2, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG, gesetze-im-internet.de/estg – abgerufen 29.09.2026
  • BFH, Urteil vom 27.01.2026, IX R 4/25 (Gegenstände des täglichen Gebrauchs), bundesfinanzhof.de – abgerufen 29.09.2026
  • Vinted-Hilfe 1149 „DAC7: Was du wissen solltest“, 1308 „Was ist die DAC7-Richtlinie?“, vinted.de/dac7 – abgerufen 29.09.2026

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